Das Arbeitsrecht bildet einen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.
Für Sie als Arbeitnehmer begründen Probleme im Rahmen des Arbeitsverhältnisses unvermeidlich existenzielle Sorgen. Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Arbeitsrechts und setzen die notwendigen Maßnahmen für Sie konsequent und vertraulich um.
Wir vertreten Sie sowohl vermittelnd außergerichtlich als auch gerichtlich deutschlandweit vor den Arbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzklagen.
Wir bieten Rechtsberatung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in den folgenden Bereichen:
- Arbeits- und Dienstverträge
- Abmahnung
- Abfindung
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Schwangerschaft / Mutterschutz und Elternzeit
- Urlaub
- Gratifikationen
Hinweis für Arbeitnehmer: Im Arbeitsrecht gelten oft nur sehr kurze Fristen!
So z.B. bei Erhalt einer Kündigung:
Die Klage ist innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung zu erheben. Dies gilt sowohl für außerordentliche als auch für ordentliche Kündigungen. Andernfalls wird die Kündigung rechtswirksam.
Melden Sie sich daher nach Erhalt der Kündigung umgehend bei uns. Wir helfen Ihnen!